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   OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09   

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OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09 (https://dejure.org/2012,4192)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09 (https://dejure.org/2012,4192)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 202 EnWG 8/09 (https://dejure.org/2012,4192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Durchführung und gerichtliche Überprüfung des Effizienzvergleichs durch die Regulierungsbehörde; Bestimmung des Begriffs der Besonderheit i.S.v. § 15 ARegV

  • ra.de
  • vw-online.eu PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Der Senat sieht sich darin bestätigt durch seit seiner letzten mündlichen Verhandlung ergangene oder ihm in dieser Zwischenzeit bekannt gewordene obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09, dort sehr ausführlich und anschaulich zu den Grundlagen des Effizienzverfahrens [dort Tz. 106 bis 116]; OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 114 f]; OLG München B. v. 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 58 f]; vgl. aber Brandenburgisches OLG B. v. 20.11.2011 - Kart W 10/09 = ZNER 2011, 621 [dort verkürzte Wiedergabe]; HansOLG Bremen B. v. 02.09.2011 - 2 W 6/09 [Kart]).

    Die Auswahl der "richtigen" Parameter ist ein sehr komplexer Vorgang, der für die Regulierungsbehörde mit einem Einschätzungs- und Gestaltungsfreiraum verbunden ist (so OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09 [juris Tz. 109 und 110]), sie hat ein weites Regelungsermessen und eine Einschätzungsprärogative (OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 117]; OLG München B. v. 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 60]).

    Soweit die Beschwerdeführerin den mangelnden Gleichlauf der Kostenfunktionen bei der Modellfindung beanstandet, gibt schon der Bericht der BNA nach § 112 a EnWG zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21 a EnWG (Anl. 1 = Bl. 427, dort etwa unter Ziff. 4.2) die auch in der Antwort der BNA (Bl. 1246) aufgenommene wissenschaftliche Findung und Begleitung wieder (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 117]).

    Ohnehin bleibt insoweit zu bedenken, dass der Verordnungsgeber mit § 15 ARegV ein entscheidendes Instrument zur Verfügung gestellt hat, gerade auf behauptete Besonderheiten der Versorgungsaufgabe des jeweiligen Netzbetreibers gesondert zu reagieren (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09 [juris Tz. 131]; OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 123 f]; Hummel a.a.O. § 15, 7; BR-Drs. 417/07 a.a.O. S. 59).

    § 15 Abs. 1 stellt sicher, dass strukturelle oder sonstige Besonderheiten des Versorgungsgebiets oder der Versorgungsaufgabe des jeweiligen Netzbetreibers, die im Effizienzvergleich nicht hinreichend berücksichtigt wurden, Eingang in die Bestimmung seines bereinigten Effizienzwertes und damit seiner Ineffizienzen finden (BR-Drs. 417/07 vom 15.06.2007 S. 59; OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 124]).

    Ob es bei diesem engen Ansatz bleiben kann, oder ob er mit OLG Düsseldorf erweiternd dahin verstanden werden muss, dass der Verordnungsgeber mit dieser Regelung gerade sicherstellen wollte, dass strukturelle oder sonstige Besonderheiten des Versorgungsgebiets oder der Versorgungsaufgabe des jeweiligen Netzbetreibers, die im Effizienzvergleich durch die gewählten Parameter nicht hinreichend berücksichtigt wurden, Eingang in die Bestimmung seines bereinigten Effizienzwerts und damit seiner Ineffizienzen fänden, sodass die Erreichbarkeit und Übertreffbarkeit der auf der Grundlage der Effizienzwerte zu bestimmenden Effizienzvorgaben gewährleistet werde, dass mithin der Verordnungsgeber mit § 15 Abs. 1 ARegV eine Korrekturmöglichkeit geschaffen habe, die bei der Ermittlung des Effizienzwertes aufgrund des generalisierenden, typisierenden und pauschalisierenden Ansatzes des verwandten Modells außer Betracht bleiben (OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 127]), kann - wie aufzuzeigen sein wird - vorliegend allerdings dahinstehen.

  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09

    Energiewirtschaft: Ermittlung der Erlösobergrenze

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Danach kann die Beschwerdeführerin keinen Erfolg mit ihren Angriffen gegen die Datengrundlage (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 3 ARegV) haben (so schon hinsichtlich gleichgerichteter Angriffe Senat B. v. 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09).

    Der Senat war in dem von den Beteiligten schon mehrfach in Bezug genommenen Verfahren 202 EnWG 20/09 (Rechtsbeschwerdeverfahren BGH EnVR 51/10, erledigt durch Rücknahme der Rechtsbeschwerde; vgl. auch Bl. 1418) bereits mit der Klärung und Beurteilung der gleichgerichteten Fragestellung befasst.

    Und letztlich hätte zur Beachtlichkeit des Vorbringens auch gehört - wie im Übrigen im Zusammenhang mit jedem anderen Rügepunkt - die Darlegung, dass die Anwendung des abweichenden Ansatzes für die Beschwerdeführerin einen günstigeren Effizienzwert erbracht hätte (OLG München a.a.O. [juris Tz. 63]; OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09 [juris Tz. 116]; Senat B. v. 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09 [BS 38 bis 40]).

    Der Senat hat zudem bereits in seinem Beschluss vom 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09 [dort BS.

  • OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09

    Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Sie hat den Regulierungsbehörden deshalb neben den aufgezeigten Lückenschließungsmethoden auch Kontroll- und Nachjustierungsinstrumente bei Unplausibilität oder Ausreißern an die Hand gegeben (vgl. zu allem auch OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09 [juris Tz. 125]; OLG München B. v. 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 61 bis 63]).

    Der Senat sieht sich darin bestätigt durch seit seiner letzten mündlichen Verhandlung ergangene oder ihm in dieser Zwischenzeit bekannt gewordene obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09, dort sehr ausführlich und anschaulich zu den Grundlagen des Effizienzverfahrens [dort Tz. 106 bis 116]; OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 114 f]; OLG München B. v. 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 58 f]; vgl. aber Brandenburgisches OLG B. v. 20.11.2011 - Kart W 10/09 = ZNER 2011, 621 [dort verkürzte Wiedergabe]; HansOLG Bremen B. v. 02.09.2011 - 2 W 6/09 [Kart]).

    Die Auswahl der "richtigen" Parameter ist ein sehr komplexer Vorgang, der für die Regulierungsbehörde mit einem Einschätzungs- und Gestaltungsfreiraum verbunden ist (so OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09 [juris Tz. 109 und 110]), sie hat ein weites Regelungsermessen und eine Einschätzungsprärogative (OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 117]; OLG München B. v. 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 60]).

  • OLG Stuttgart, 04.02.2010 - 202 EnWG 17/08

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Festlegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat und vom Bundesgerichtshof seiner Rechtsprechung ersichtlich auch zu Grunde gelegt worden ist, begegnet ein - wie hier - bloßer Bescheidungsantrag/Verpflichtungsbeschwerde keinen verfahrensrechtlichen Bedenken (so st. Rspr. des Senats, vgl. etwa B. v. 21.01.2010 - 202 EnWG 19/08; 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09 oder 04.02.2010 - 202 EnWG 17/08; vgl. auch BGH B. v. 18.10.2011 - EnVR 13/10 - PVU Energienetze GmbH ; ZNER 2011, 423 [Tenor] - EnBW Regional AG - ; 2009, 261 OLG Naumburg B. v. 05.11.2009 - 1 W 6/09 [EnWG]).

    Insoweit hat der Verordnungsgeber den Regulierungsbehörden einen Rahmen vorgegeben, in dem ihnen ein Vorgehensspielraum eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 04. Februar 2010 - 202 EnWG 17/08 zu § 7 Abs. 6 GasNEV).

    Er hat darüber hinaus aber die Beweislast in § 15 Abs. 1 ARegV - entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm in vollem Umfang - dem Netzbetreiber auferlegt (vgl. zum Verpflichtungscharakter schon oben und Senatsbeschluss vom 04. Februar 2010 - 202 EnWG 17/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 7/09, bei juris Rz. 32).

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Das Beschwerdegericht habe nach der Verfahrensvorgabe der Amtsermittlung diesen vollständigen Aktenbestand schon ohnehin selbst beizuziehen, jedenfalls wenn die Möglichkeit sich aufdrängt, dass die Daten nicht zuverlässig ermittelt worden sind (BGH NJW-RR 2009, 264 [Tz. 32]).

    Eine Verweigerung der erforderlichen Zustimmung zur Akteneinsicht ist für das Beschwerdegericht grundsätzlich bindend (BGHZ 178, 285 [Tz. 32] - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).

    Das habe nur dann zu geschehen, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (BGHZ 178, 285 [Tz. 32] - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09 [juris Tz. 124]).

  • OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 W 6/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Der Senat sieht sich darin bestätigt durch seit seiner letzten mündlichen Verhandlung ergangene oder ihm in dieser Zwischenzeit bekannt gewordene obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf a.a.O. 185/09, dort sehr ausführlich und anschaulich zu den Grundlagen des Effizienzverfahrens [dort Tz. 106 bis 116]; OLG Düsseldorf RdE 2011, 100 [juris Tz. 114 f]; OLG München B. v. 25.11.2010 - Kart 17/09 [juris Tz. 58 f]; vgl. aber Brandenburgisches OLG B. v. 20.11.2011 - Kart W 10/09 = ZNER 2011, 621 [dort verkürzte Wiedergabe]; HansOLG Bremen B. v. 02.09.2011 - 2 W 6/09 [Kart]).

    Die wertende Aufnahme des dortigen Klärungs- oder Widerlegungsanliegens gebietet nicht, in eine weitere Sachaufklärung, insbesondere mithilfe einer vielfältig beantragten Einholung eines Sachverständigengutachtens einzutreten (so ersichtlich HansOLG Bremen B. v. 02.09.2011 - 2 W 6/09 [Kart]) oder gar ohne ein solches Vorgehen den bundesweit durchgeführten Effizienzvergleich dem Grunde nach für fehlsam zu erklären und damit zugleich auch für untauglich, Grundlage des angefochtenen Bescheides zu sein.

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat und vom Bundesgerichtshof seiner Rechtsprechung ersichtlich auch zu Grunde gelegt worden ist, begegnet ein - wie hier - bloßer Bescheidungsantrag/Verpflichtungsbeschwerde keinen verfahrensrechtlichen Bedenken (so st. Rspr. des Senats, vgl. etwa B. v. 21.01.2010 - 202 EnWG 19/08; 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09 oder 04.02.2010 - 202 EnWG 17/08; vgl. auch BGH B. v. 18.10.2011 - EnVR 13/10 - PVU Energienetze GmbH ; ZNER 2011, 423 [Tenor] - EnBW Regional AG - ; 2009, 261 OLG Naumburg B. v. 05.11.2009 - 1 W 6/09 [EnWG]).

    - Rechtswidrigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfortschritts (vgl. hierzu BGH ZNER 2011, 423 [Tz. 33 f] - EnBW Regional AG (Ziff. D. II. 3. a; ferner BGH a.a.O. [Tz. 38 f] - PVU Energienetze GmbH ).

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Diese Vorgaben habe sie, die BNA, im Rahmen des ihr eröffneten Beurteilungsspielraums, der auch nur eingeschränkt überprüft werden dürfe (so BVerwGE 131, 41 f. [dort zum TKG]; OLG Düsseldorf B. v. 24.10.2007 - VI-3 Kart 172/06; Kiecker in Langen/Bunte, Deutsches und europäisches Kartellrecht, Bd. 1, § 61 GWB, 5), beanstandungsfrei umgesetzt.
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Auch der Beschluss des BVerfG ZNER 2010, 49, auf welchen die Beschwerdeführerin abstellt, ist ihr insoweit nicht behilflich.
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09
    Soweit die Beschwerdeführerin auf einerseits den Beschluss des BGH vom 26.08.2005 (BGHZ 163, 282 - Stadtwerke Mainz ) und andererseits die dieser Entscheidung zu Grunde liegende Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 17.03.2004 verweist, wonach die Oberflächenstruktur und der Vermaschungsgrad des Netzes beachtliche Kostenfaktoren darstellten (Bl. 949), ist jener Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 27/07

    Stadtwerke Engen

  • BGH, 07.04.2009 - EnVR 6/08

    Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar

  • OLG Stuttgart, 05.04.2007 - 202 EnWG 8/06

    Elektrizitätsversorgungsnetz: Genehmigung von Netznutzungsentgelten; Darlegungs-

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 7/09

    Ansatz eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors im Rahmen der

  • OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Bestimmung der Erlösobergrenze;

  • BGH, 22.12.2009 - EnVR 64/08

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen in kartellrechtlichen und

  • BGH, 30.03.2011 - EnVR 51/10

    Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Auslagen

  • BGH, 20.04.2010 - EnVR 20/09

    Kostentragung nach Rücknahme einer Rechtsbeschwerde gem. § 90

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze:

  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 13/10

    PVU Energienetze GmbH

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze:

    Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 202 EnWG 8/09, juris) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Gewisse Ungenauigkeiten und Richtigkeitsschwankungen in der Datengrundlage sind hiernach vielmehr hinzunehmen (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 83 ff. - Stadtwerke Konstanz GmbH; bereits OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09, juris Rn. 62 ff. zu §§ 12 ff. ARegV).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Gewisse Ungenauigkeiten und Richtigkeitsschwankungen in der Datengrundlage sind hiernach vielmehr hinzunehmen (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 83 ff. - Stadtwerke Konstanz GmbH; bereits OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09, juris Rn. 62 ff. zu §§ 12 ff. ARegV).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 3 Kart 40/11

    Kriterien für die Anwendung des Qualitätselements durch die Regulierungsbehörde

    Die methodische Ausgestaltung einer Qualitätsregulierung im Rahmen der Anreizregulierung enthält wertende und prognostische Elemente, die wesentlich von ökonomischen Einschätzungen abhängen und schon von daher die Charakterisierung einer Annahme als "richtig" oder "falsch" nicht bezüglich aller Einzelheiten zulassen (zum Benchmarking des Effizienzvergleichs Senat, Beschluss vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 (V), zit. nach juris, Rdnr. 109; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2012, 202 EnWG 8/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2012, 16 Kart 48/09).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 30/09

    Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten

    Auch dieser Problemkreis ist dem Senat in dem schon bezeichneten Verfahren 202 EnWG 8/09 zur Entscheidung vorgelegt gewesen.
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

    Die von nicht nur derselben Rechtsanwaltskanzlei, sondern den identischen Anwälten vertretene Beschwerdeführerin im ebenfalls vor dem Senat geführten Verfahren 202 EnWG 8/09 hat denn auch in diesem Beschwerderügepunkt ihr Rechtsmittel insofern zurückgenommen.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 3 Kart 39/11
    Die methodische Ausgestaltung einer Qualitätsregulierung im Rahmen der Anreizregulierung enthält wertende und prognostische Elemente, die wesentlich von ökonomischen Einschätzungen abhängen und schon von daher die Charakterisierung einer Annahme als "richtig" oder "falsch" nicht bezüglich aller Einzelheiten zulassen (zum Benchmarking des Effizienzvergleichs Senat, Beschluss vom 12.01.2011, VI-3 Kart 185/09 (V), zit. nach juris, Rdnr. 109; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2012, 202 EnWG 8/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2012, 16 Kart 48/09).
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